Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie mit unseren Leistungen bei der Einhaltung der geltenden Richtlinien und Grenzwerte und identifizieren notwendige Schutzmaßnahmen.

  • Beratung Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Unterstützung bei Immissionsschutzgenehmigungen, -anzeigen und -erklärungen
  • Erstellung von Lärmprognosen
  • Durchführung von Messungen
  • Berechnung von Immissionen/Emissionen
  • Begutachtungen
  • Übernahme der Aufgaben einer/s Immissionsschutzbeauftragten

Für genauere Angaben und weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne ».

Emission/Immission

Emissionen wie Lärm, Abgase, Abfall, Staub oder Abwasser bringen Gefahren und Belastungen für Mensch und Umwelt mit sich.

Errichtung und Betrieb emissionsrelevanter Anlagen unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), welches den Schutz vor solchen schädlichen Einwirkungen zum Gegenstand hat. Die Verordnungen zum Immissionsschutz regeln die praktische Umsetzung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Aus der Einstufung einer Anlage als genehmigungsbedürftig gemäß 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) ergeben sich für den Betreiber die jeweiligen Plichten zu Genehmigung, Dokumentation und Überwachung.