Weiterbildung Abfall
Für Personen, die in einem Unternehmen verantwortlich für den Umgang mit Abfällen und die Abfallentsorgung sind, ist der Nachweis der Kenntnis über rechtliche Vorschriften und deren praktische Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei relevant sind die Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich, Vorschriften zur Lagerung und zum Transport sowie die Dokumentation aller Vorgänge (inkl. der Nachweisführung).
Diese Fachkunde ist aufrechtzuerhalten und muss dafür in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Unser Schulungsangebot
- Fachkunde: Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 11 EfbV
In unserem staatlich anerkannten Lehrgang vermitteln wir verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben die in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorgeschriebenen fachlichen Kenntnisse
Wir informieren Sie kompetent und kompakt über die aktuellen Neuerungen und Trends im Entsorgungsbereich. Dazu gehören Änderungen im europäischen und nationalen Abfallrecht, Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Abfällen, gefahrgutrechtliche Aspekte der Abfallentsorgung, die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen und nicht zuletzt Problemstellungen aus der betrieblichen Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang (viertägiger Grundkurs bzw. zweitägiger Fortbildungskurs) erwerben Sie den vorgeschriebenen Fachkundenachweis gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV und erfüllen damit die Voraussetzung des Fachkundenachweises für eine Zertifizierung Ihres Betriebes zum Entsorgungsfachbetrieb.
- Fachkunde für verantwortliche Personen gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Sachkunde Verkehrsflächenreinigung
Für genauere Angaben und weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne ».